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DGUV V3 Prüfungen

Die DGUV V3 ist eine gesetzliche Sicherheitsprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die in festgelegten Zeiträumen fristgerecht erfolgen muss.


Was heißt DGUV V3?

Die Abkürzung DGUV steht für die Deutsche Gesetzliche Unfall-Versicherung.


Die wiederkehrende Prüfung nach den Richtlinien der DGUV-Vorschriften umfasst das Begutachten der Geräte, das Messen der elektrischen Kennwerte (je nach Schutzklasse) und den Vergleich mit den vorgegebenen Grenzwerten, Gefährdungsbeurteilung, Kennzeichnung und Dokumentation.


Laut der DGUV Vorschrift 3 haben Betreiber von elektrischen Anlagen und Betriebsmittel dafür zu sorgen, dass die Prüfung regelmäßig erfolgt.


Ziel ist es, die Sicherheit in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zu gewährleisten.


Die DGUV Vorschrift 3 als Download


Unser Leistungsangebot


Prüfung Ihrer ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3 Prüfnorm: DIN VDE 0701-0702.


Unsere qualifizierten und für einige Gewerke hoch spezialisierten Fachkräfte prüfen für Sie überegional und deutschlandweit.


Inhalt unserer Prüfung:

  • Sichtprüfung der Betriebsmittel

    Ziel ist es, Schäden und Gefahren (wie z.B. beschädigte Kabel oder das fehlen von Sicherheitseinrichtungen) festzustellen.

  • Überprüfung mittels Messgeräten

    Wir prüfen, messen und stellen sicher, dass Maximal- und Differenzwerte, zum Beispiel bei der Spannung, des Schutzleiterwiederstandes, des Isolationswiederstandes, des Berührungsstromes, des Geräteableitstroms nicht überschritten werden.

  • Funktionsprüfung der Betriebsmittel

    Die Anlagen und Betriebsmittel werden auf korrekte Funktionsweise kontrolliert. Dabei gilt ein besonderes Augenmerk den Sicherheits- und Abschaltvorrichtungen der Geräte und Anlagen.

  • Überprüfung mittels Messgeräten

    Wir prüfen, messen und stellen sicher, dass Maximal- und Differenzwerte, zum Beispiel bei der Spannung, des Schutzleiterwiederstandes, des Isolationswiederstandes, des Berührungsstromes, des Geräteableitstroms nicht überschritten werden. Mit unseren professionellen Prüfgeräten lassen sich so Gefährdungen finden, die per Sichtprüfung, im laufenden Betrieb oder Alltag nicht zu entdecken sind.

  • Gefährdungsbeurteilung pro Gerät für elektrische Betriebsmittel nach § 3 BetrSichV. TRBS 1111 sowie TRBS 1201.

  • Kennzeichnung der Geräte und Anlagen sowie Abschließend Übergabe der gerichtssicheren Dokumentation der Prüfung.

  • Wir bieten Ihnen darüber hinaus nach Absprache eine Mängelbeseitigung an

  • Wir organisieren für Sie Ihre DGUV Prüfung

    Für uns hat besondere Priorität, die Arbeiten neben Ihrem Arbeitsbetrieb und ohne Aufwand für Sie durchzuführen. Sie können Ihrem gewohnten Arbeitsalltag störungsfrei nachgehen.


Gegebenenfalls muss für einige Messungen kurzzeitig Spannungsfreiheit hergestellt werden.


Warum müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden?


Die Prüfung von Elektrogerätenund elektrischen Anlagen ist in Deutschland für alle Unternehmen vorgeschrieben.

Die Nichtbeachtung dieser Regeln birgt erhebliche Gefahren und kann schwerwiegende Folgen haben.

An erster Stelle ist die DGUV V3 Prüfung erforderlich um Unfälle zu vermeiden und somit Menschenleben zu schützen.

Ein weiterer Grund für die DGUV Prüfung ist im Versicherungsschutz zu sehen.

Die Prüfung der Geräte entlastet den Unternehmer von der Haftung durch Unfälle, die auf defekte Elektrogeräte zurückzuführen sind.

Tritt ein Schadensfall ein, ist der Versicherung beispielsweise durch Prüfungsprotokolle lückenlos zu belegen, dass der Versicherungsnehmer seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen ist.


Für wen ist die DGUV V3 Prüfung Pflicht?


Nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Vorschriften der deutschen gesetzlichen Unfallversicherer DGUV ist jeder Betreiber dafür verantwortlich und verpflichtet, dass seine elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen und in diesem Zustand erhalten werden um die Sicherheit jederzeit zu gewährleisten. Dazu sind unter anderem wiederkehrende Prüfungen erforderlich.


Wie oft muss geprüft werden?


Hierbei muss zunächst grundsätzlich zwischen ortsfesten und ortveränderlichen Anlagen und Betriebsmitteln unterschieden werden.

Das Festlegen der Prüfristen ist ein wesentlicher Teil der Gefährdungsbeurteilung.


Das maximale Prüfintervall für ortsfeste Betriebsmittel legt die DGUV V3 auf vier Jahre fest.


Prüfintervalle bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln sind abhängig von Kriterien wie Benutzungsdauer und Häufigkeit, mechanische, chemische und thermische Beanspruchungen, Witterungs- und Umwelteinflüssen, Herstellerangaben sowie weiteren Betriebs- und Umgebungsbedingungen. Sie können zwischen drei bis 24 Monaten betragen.


Betriebsmittel die einer starken Beanspruchung ausgesetzt sind, müssen im Abstand von drei Monaten geprüft werden, das gilt insbesondere in Werkstätten und auf Baustellen.

Dagegen kann die Prüffrist für Betriebsmittel z.B. in Büros auf 24 Monate festgelegt werden, wenn die Fehlerquote bei der zurückliegenden Prüfung 2,0 Prozent nicht überschritten hat.

Wenn dies nicht der Fall ist müssen jährliche Prüfungen durchgeführt werden.

Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher verwendet werden können.

Bei der Festlegung der Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen dürfen die Höchstfristen nicht überschritten werden.


Was sind ortsfeste elektrische Betriebsmittel?


Unter ortsfesten elektrischen Anlagen versteht man fest angebrachte Betriebsmittel, die aufgrund ihrer Masse nicht bewegt werden können. Dazu gehören auch mechanisch befestigte, oder während der Inbetriebnahme an ihren Aufstellungsort gebundene, vorübergehend fest angebrachte oder über bewegliche Anschlussleitungen betriebene Anlagen.

Beispiele:

  • Hausinstallationen

  • Be- und Verarbeitungsmaschinen

  • Elektroverteilungen

  • Produktionsanlagen


Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?


Unter ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel fallen Geräte die sich leicht an einen anderen Platz bringen lassen, während sie an den Stromversorgungskreis angeschlossen sind.

Etwas vereinfacht gesagt, sind alle elektrischen Geräte mit Stecker ortsveränderliche Betriebsmittel.

Beispiele:

  • Büro-Geräte: Computer, Monitore, Drucker, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen

  • elektrische Werkzeuge: Bohrmaschinen, Stichsägen, Kabeltrommeln

  • Haushaltsgeräte: Staubsauger, Kaffeemaschinen, Wasserkocher

  • Maschinen: Drehbank, Backofen, Professionelle Spülmaschinen


Nichteinhaltung der DGUV Vorschrift


Aufgrund einer fehlenden Prüfung ist der Verantwortliche voll haftbar und macht sich im schlimmsten Fall wegen Missachtung der Vorschriften strafbar. Eine Zuwiderhandlung hat den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge. Die Berufsgenossenschaften schließen eine Haftung aus. Es werden keine Leistungen durch die Berufsgenossenschaft gezahlt wenn die Prüfung nicht ordnungsgemäß und fristgerecht durchgeführt wird. Drohender Verlust oder Nichterteilung der Zertifizierung nach DIN ISO 9001: Ein Bestandteil der Zertifizierung nach DIN ISO 9001 sind unternehmensrelevante Vorschriften, Verordnungen und Gesetzte. Hierzu zählt auch die Prüfung der Betriebsmittel. Bei einer Nichteinhaltung droht der Verlust der Zulassung.

Ist Ihre Elektrogeräteprüfung schon organisiert?

Wir führen gemäß der DGUV Vorschrift 3 die rechtssichere Prüfung in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen für Sie durch.

Sie haben weitere Fragen zu Ihrer Prüfung oder wünschen ein kostenloses unverbindliches Angebot? Gerne helfen wir Ihnen.